Vertragsrecht

Ist hauptsächlich im Obligationenrecht als dem fünften Teil des Zivilgesetzbuches geregelt und enthält insbesondere

Arbeitsrecht

Werkvertragsrecht

Auftragsrecht

Kaufvertragsrecht

Mietrecht (inklusive Ausweisungen)

etc.

Erbrecht

KONTAKT
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt!
Danke für Ihre Nachricht. Sie erhalten von mir eine automatisch generierte Bestätigung.
Oops! Da ist was schiefgelaufen. Bitte nochmals versuchen.

„Willst du dich am Ganzen erquicken, so musst du das Ganze im Kleinsten erblicken“.
J.W. von Goethe